Konfliktlösung mit gütlicher Einigung: Das überstehende Prinzip für meine Beratung ist, herauszuarbeiten was meine Mandanten wirklich beabsichtigen. In den wenigsten Fällen ist es das Interesse der Konfliktparteien, die Entscheidung einem Dritten (dem Gericht) zu überlassen und sich einem Richter ohne maßgeblichen Einfluss auszuliefern.
Ich berücksichtige dies und prüfe, welche alternativen Handlungsoptionen der Konfliktlösung es zu einer gerichtlichen Entscheidung gibt. Auch sorge ich für klare Vertragsformulierungen, die Regelungen zum Umgang mit Konfliktsituationen beinhalten, um präventiv zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden oder zu vereinfachen (Konfliktmanagement).


